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Gebietsschutz beim Franchise: Was ein eigenes Gebiet wirklich bedeutet

Frau sitzt am Tisch, liest Unterlagen und macht Notizen, daneben Laptop und Kaffeebecher

Gebietsschutz beim Franchise: Was ein eigenes Gebiet wirklich bedeutet

Kurz gesagt: Gebietsschutz beim Franchise bedeutet, dass dir ein festgelegtes Gebiet vertraglich zugesichert wird und dort niemand sonst aus demselben System startet. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht — er gilt nur, wenn er wirklich im Vertrag steht. Kartellrechtlich darf dir ein System den aktiven Verkauf in fremde Gebiete verbieten, den passiven nicht: Wenn eine Mama von sich aus zu dir kommt, darf sie kommen. Und die wichtigste Zahl ist nicht die Quadratkilometerzahl, sondern wie viele Familien in deinem Gebiet leben.

Wenn Frauen mich nach dem eigenen Gebiet fragen, höre ich fast immer denselben Unterton: die Angst, sich etwas aufzubauen und dann plötzlich Konkurrenz zwei Straßen weiter zu haben. Die Angst ist berechtigt. Deshalb hier einmal ohne Verkaufsbrille, was Gebietsschutz ist, was er nicht ist — und was du fragen solltest, bevor du unterschreibst.

Was bedeutet Gebietsschutz beim Franchise überhaupt?

Gebietsschutz ist eine vertragliche Vereinbarung: Der Franchisegeber verpflichtet sich, in einem klar abgegrenzten Gebiet keinen weiteren Vertrag mit einer anderen Partnerin abzuschließen. Das Gebiet gehört für die Vertragslaufzeit dir. Mehr ist es nicht — und weniger auch nicht.

Wichtig ist die Unterscheidung, die in der Praxis am meisten Ärger macht:

  • Schutz vor dem System: Der Franchisegeber selbst eröffnet dort keinen zweiten Standort und vergibt keine zweite Lizenz. Das ist der Kern.
  • Schutz vor den Kolleginnen: Andere Partnerinnen desselben Systems dürfen in deinem Gebiet keine Kurse aufmachen und dort auch nicht aktiv Werbung machen.
  • Kein Schutz vor dem freien Markt: Eine fremde Trainerin, ein Sportverein oder ein anderes Konzept darf jederzeit nebenan starten. Gebietsschutz ist kein Monopol.

Den dritten Punkt sagen viele Systeme nicht laut genug.

Ist Gebietsschutz gesetzlich vorgeschrieben?

Nein. Im deutschen Recht gibt es keine einzelne Vorschrift, die Gebietsschutz definiert oder regelt. Es gibt auch keinen Anspruch darauf: Steht er nicht ausdrücklich im Vertrag, hast du ihn nicht — selbst wenn im Gespräch alle davon ausgegangen sind, dass du „die Einzige vor Ort“ bist.

Das ist der häufigste teure Irrtum. Mündliche Zusagen ersetzen keine Klausel. Lass dir das Gebiet schriftlich geben, mit Grenzen, die man auf einer Karte nachziehen kann — Postleitzahlen, Stadtteile oder Gemeinden, nicht „der Raum München“.

Was darf im Vertrag stehen — und was nicht?

Hier greift europäisches Kartellrecht, konkret die Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung (EU) 2022/720, die seit dem 1. Juni 2022 gilt und bis zum 31. Mai 2034 läuft. Sie stellt Vertriebsverträge vom Kartellverbot frei, solange weder Franchisegeber noch Franchisenehmerin mehr als 30 Prozent Marktanteil halten und der Vertrag keine sogenannten Kernbeschränkungen enthält.

Für dich heißt das vor allem eines — der Unterschied zwischen aktivem und passivem Verkauf:

  • Aktiver Verkauf darf beschränkt werden. Eine Kollegin darf in deinem Gebiet keinen Standort eröffnen, dort keine Flyer verteilen, keine gezielte Werbung schalten und deine Kundinnen nicht direkt ansprechen.
  • Passiver Verkauf darf nicht verboten werden. Meldet sich eine Frau aus deinem Gebiet von sich aus bei einer Kollegin — weil der Kurstermin besser passt oder die Wiese näher liegt —, darf diese sie nicht abweisen müssen.

Ein Vertrag, der auch den passiven Verkauf verbietet, ist an dieser Stelle kartellrechtlich angreifbar. Für die Praxis ist das entspannter, als es klingt: Mamas suchen wohnortnah. Aber du solltest wissen, dass ein absoluter, lückenloser Gebietsschutz rechtlich gar nicht zulässig wäre — wer ihn dir verspricht, verspricht zu viel.

Wie groß muss ein Gebiet sein, damit es sich trägt?

Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, wie ein Gebiet zugeschnitten wird — das ist reine Vertragssache. Genau deshalb ist die Größe die Frage, die du am gründlichsten stellen solltest. Und die richtige Kennzahl ist nicht die Fläche, sondern die Zahl der Menschen darin, genauer: die Zahl der Geburten pro Jahr.

Rechne es selbst durch, bevor jemand es für dich tut. Grob gilt: Je kleiner das Gebiet, desto eher ist so ein Kurskonzept ein zweites Standbein — kein Vollzeit-Einkommen. Wer dir in einem sehr kleinen Gebiet ein volles Gehalt vorrechnet, rechnet dir etwas vor.

Das Recht hilft dir dabei: Wer als Franchisegeber Umsatz- oder Rentabilitätszahlen nennt, haftet dafür. Prognosen müssen auf einer nachvollziehbaren, realistischen Grundlage stehen; sonst ist das eine Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht — mit Schadensersatzfolgen. Frag also ruhig nach, worauf eine Zahl beruht.

Welche Fragen solltest du vor der Unterschrift stellen?

Diese Liste kostet dich zehn Minuten und kann dir zwei Jahre ersparen. Stell sie schriftlich, dann hast du die Antworten auch schriftlich:

  1. Wie ist mein Gebiet genau abgegrenzt — Postleitzahlen, Gemeinden, Stadtteile?
  2. Wie viele Einwohner und wie viele Geburten pro Jahr hat dieses Gebiet?
  3. Gilt der Schutz auch gegenüber dem Franchisegeber selbst?
  4. Was passiert, wenn ich Kurse nur unregelmäßig anbiete — gibt es Mindestleistungen, an denen mein Gebiet hängt?
  5. Kann das Gebiet während der Laufzeit verkleinert werden, und unter welchen Bedingungen?
  6. Was passiert mit dem Gebiet, wenn ich pausiere, umziehe oder ein zweites Kind bekomme?
  7. Darf ich mein Gebiet später erweitern, wenn es gut läuft?

Die vierte und die sechste Frage sind die, an die kaum jemand denkt — und die im Alltag mit Kindern am wichtigsten werden.

Wie ist das bei buggyFit?

Jede Gebietsleiterin bekommt ein festes, exklusives Gebiet. Der Zuschnitt richtet sich nach der Einwohnerzahl, danach staffeln sich auch die laufenden Kosten. Ein Gebiet lässt sich vorab reservieren, solange du noch überlegst; die Reservierungsgebühr wird bis zur Unterschrift vollständig zurückerstattet. Der Vertrag läuft mindestens 24 Monate.

Und die ehrliche Seite, die zur Marke gehört: In einem kleinen Gebiet ist buggyFit ein zweites Standbein neben Teilzeit oder Elternzeit, kein Vollzeit-Gehalt. Dazu kommen vier bis fünf umsatzschwache Wintermonate, die du in deiner Jahresrechnung berücksichtigen musst. Wer das vorher weiß, plant anders — und bleibt länger.

„Wenn das Gebiet weg ist, ist es weg.“ — Jana Wetterau-Kliebisch

Das klingt hart, ist aber keine Drucknummer, sondern die Folge von Exklusivität: Ein Gebiet kann nur einmal vergeben werden. Seit 2009 sind über 250 Frauen diesen Weg gegangen, ich selbst betreue bis heute mein eigenes Gebiet in München Zentrum.

Übrigens: Franchise ist in Deutschland noch immer sehr männlich. Bei Selbstständigen insgesamt liegt der Frauenanteil bei rund 34 Prozent, bei Franchisenehmerinnen nur bei etwa 20 Prozent. Das finde ich seit Jahren erstaunlich — gerade ein erprobtes Konzept mit klaren Strukturen ist für Frauen mit Familie oft der realistischere Weg in die Selbstständigkeit als alles von null zu bauen. Mehr dazu in unserem Beitrag Franchise oder eigenes Business.

Häufige Fragen zum Gebietsschutz

Habe ich automatisch Gebietsschutz, wenn ich einen Franchisevertrag unterschreibe?

Nein. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch. Gebietsschutz existiert nur, wenn er ausdrücklich im Vertrag steht. Ohne Klausel keine Exklusivität.

Darf eine Kollegin Kundinnen aus meinem Gebiet annehmen?

Wenn die Frau von sich aus auf sie zukommt: ja. Dieser passive Verkauf darf kartellrechtlich nicht verboten werden. Aktiv um deine Kundinnen werben darf sie nicht.

Was ist der Unterschied zwischen Gebietsschutz und Exklusivgebiet?

In der Praxis werden beide Begriffe oft gleich verwendet. Entscheidend ist nicht das Wort im Prospekt, sondern der Wortlaut im Vertrag: Wer genau ist ausgeschlossen, in welchem Umkreis, für wie lange?

Wie finde ich heraus, ob ein Gebiet groß genug ist?

Über die Zahl der Geburten pro Jahr in deinem Gebiet — sie steht in den Statistiken deiner Stadt oder deines Landkreises. Daraus lässt sich abschätzen, wie viele Frauen pro Jahr überhaupt für deine Kurse infrage kommen.

Kann mir mein Gebiet wieder weggenommen werden?

Das hängt vom Vertrag ab. Viele Systeme koppeln das Gebiet an Mindestleistungen. Frag konkret nach, was passiert, wenn du wegen Schwangerschaft, Umzug oder Krankheit pausierst.

Brauche ich für den Vertrag eine Anwältin?

Bei einem Vertrag mit mehrjähriger Bindung ist eine Prüfung durch jemanden mit Franchise-Erfahrung gut investiertes Geld. Der Deutsche Franchiseverband und die Industrie- und Handelskammern sind gute erste Anlaufstellen.

Dein nächster Schritt

Wenn du wissen willst, welche Gebiete gerade frei sind und wie deins aussehen könnte, schau dir die buggyFit Lizenz an oder fordere die Infobroschüre an. Darin stehen die Konditionen vollständig — inklusive aller Zahlen, die du zum Rechnen brauchst.

Und wenn du erst einmal sortieren willst, ob dieser Weg zu deinem Leben passt: Nebenberuflich selbstständig als Mama beschreibt den kleinen Einstieg neben dem alten Job, eine Lizenznehmerin erzählt ungeschönt, wie ihr erstes Jahr lief, und falls dich bremst, ob du fachlich in Frage kommst: Ohne Sportstudium Trainerin werden. Wie du dein Gebiet dann füllst, steht in Kursteilnehmerinnen gewinnen.

Über die Autorin

Jana Wetterau-Kliebisch ist Physiotherapeutin und Gründerin von buggyFit. 2009 startete sie mit drei Frauen im Englischen Garten in München den ersten Kurs. Seitdem hat sie über 250 Frauen dabei begleitet, sich mit buggyFit etwas Eigenes aufzubauen — und betreut ihr eigenes Gebiet bis heute selbst.

Dieser Beitrag erklärt allgemeine Zusammenhänge und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Vertrag lass eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt draufschauen.